Ultraschallprüfung (UT)

Mit der Ultraschallprüfung lassen sich Ungänzen, wie z.B. Bindefehler, Dopplungen oder auch Hohlräume, im inneren der Bauteile nachweisen. Dabei wird der Schall mit entsprechenden Prüfköpfen ins Bauteil eingeleitet und an entspr. Reflektoren (Rückwänden oder Ungänzen) zum Prüfkopf zurück geleitet. Anhand dieser Schalllaufwege kann der erfahrene Prüfer die Dicke der Bauteile bestimmen oder auch die Tiefenlage der Ungänzen feststellen. Die Ultraschallprüfung erfordert ein hohes Maß an räumlicher Wahrnehmung.    

Ausbildungsinhalte Stufe 1:

Theoretische Ausbildung:

  • Grundlagen der Ultraschallprüfung
  • physikalische Grundlagen des Schalls
  • Reflexion und Brechung
  • Schallgeschwindigkeiten div. Materialien
  • Fehlerdreick
  • Aufbau div. Prüfköpfe
  • Prüfgeräte (Analog / Digital)
  • Grundlagen der Senkrecht- und Schrägeinschallung
  • Wanddickenmessung
  • Empfindlichkeitsjustierung
  • Arbeiten mit Prüfanweisungen
  • Objektkunde (Schweißverbindungen, Gussteile, Schmiedeteile und Walzprodukte)
  • Prüftechnik für Schweißnähte, Schmiedeteile, Gussteile und Walzprodukte
  • Erstellung div. Prüfberichte

 

Praktische Ausbildung

  • Schweißnahtprüfung
  • Gussteilprüfung
  • Schmiedeteilprüfung
  • Prüfung an div. Walzprodukten

 

Die Mindestausbildungsdauer beträgt 72 Zeitstunden.

Ausbildungsinhalte Stufe 2:

Theoretische Ausbildung:

  • physikalische Grundlagen der Ultraschallprüfung
  • Kontrolle des Prüfsystem
  • Ausdehnung von Reflektoren
  • Abstands- und Größengesetze
  • Vergleichskörpermethode
  • Schallschwächung
  • Arbeiten mit der AVG-Methode
  • Tranferkorrektur
  • Vergleichskörpermethode (DAC)
  • Grenzen der Echohöhenbewertung
  • Erstellen von Prüfanweisungen
  • Anwendung diverser Normen und Regelwerke
  • Objektkunde (Schweißverbindungen, Gussteile, Schmiedeteile und Walzprodukte)
  • Prüftechnik für Schweißnähte, Schmiedeteile, Gussteile und Walzprodukte
  • Erstellung div. Prüfberichte

 

Praktische Ausbildung

  • Schweißnahtprüfung
  • Gussteilprüfung
  • Schmiedeteilprüfung
  • Prüfung an div. Walzprodukten

 

In der Stufe 2 beträgt die Mindestausbildungsdauer 80 Zeitstunden.

Bei einem direkten Zugang zur Stufe 2, müssen die Ausbildungszeiten der Stufe 1 nachgewiesen werden. Einzelheiten sind der DIN EN ISO 9712 zu entnehmen.

 

Ausbildungsinhalte Stufe 3:

 

  • Physikalische Grundlagen
  • Schalltechnische Grundlagen
  • Oberflächenbeschaffenheit und dessen Auswirkung
  • Prüfproblematische Auswahl der Prüftechnik
  • Ortungshilfen und deren Anwendung
  • Standardtechnik der Ultraschallprüfung
  • Ultraschallprüfgeräte (Analog, Digital)
  • Prüfköpfe (Senkrecht-, SE- und Winkelprüfköpfe, Oberflächenwellen)
  • Einschallrichtungen, -positionen
  • Prüfempfindlichkeiten
  • Prüfzeitpunkte
  • Automatisierte Ultraschallprüfung
  • ALOK – Verfahren (Amplituden- und Laufzeit-Orts-Kurven
  • SAFT – Verfahren (Synthic Aperature Focusing Technique)
  • TOFD – Verfahren (Time of Fligth Diffraction Technique)
  • Gruppenstrahltechnik (Phased Array Technik)
  • Rohr- und Blechprüfung
  • Prüfdurchführung
  • Justierung der Prüfgeräte
  • Echohöhenbewertung mit der Vergleichskörper- und AVG-Methode
  • Prüfproblemabhängige Handhabung der Prüftechnik
  • Prüfung von Bauteilen mit komplizierten Geometrien
  • Prüfung von Schweißverbindungen, Guss- und Schmiedeteilen
  • Produktkenntnisse
  • Typische Fehler bei der Herstellung von Schweißverbindungen Gussprodukten, Walz- und Schmiedefehler
  • Beurteilung / Qualitätsaspekte
  • Koordinatensystem, Echohöhenbewertung
  • Erstellung von Verfahrensanweisungen 
  • Prüfprotokollführung 

 

In der Stufe 3 beträgt die Mindestausbildungsdauer 40 Zeitstunden.

Zum Erreichen eines Zertifikates in Stufe 3 ist ein erfolgreicher Abschluss der Grundlagenkenntnisse zur Stufe 3 (BASIC) erforderlich. Einzelheiten sind der DIN EN ISO 9712 zu entnehmen.